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Fundbüro
| Informationen: |
- Die Annahme und Ausgabe von Fundsachen erfolgt im Fundbüro der Stadt Niesky Rathaus, Muskauer Str. 20/22, Tel. 03588/28 26 17.
- Die Ausstellung von Bescheinigungen über das Nichtvorhandensein von verlorenen Gegenständen erfolgt gebührenpflichtig im Fundbüro.
- Die Fundsachenaufbewahrung erfolgt generell sechs Monate nach Anzeige des Fundes, danach hat der Finder gem. BGB § 973 die Möglichkeit das Eigentum an der Fundsache zu erwerben.
- Ansprüche zum Finderlohn sind auf privatrechtlicher Basis - BGB § 971 - zu regeln.
- Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Niesky erhoben.
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| Öffnungszeiten: |
| Montag |
geschlossen |
| Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag |
9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag |
geschlossen |
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| Zu den Fundstücken |
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