Standesamt

Willkommen auf der Seite des Standesamtes Niesky

Unsere Kollegen helfen Ihnen gern bei allen Fragen auf dem Gebiet des Personenstandswesens. Der Dienstbezirk umfasst hierbei die Stadt Niesky und die Stadt Rothenburg/O.L., sowie die Gemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See, Waldhufen und Hähnichen.

 

Standesamt Niesky
Muskauer Straße 20 / 22
02906 Niesky

standesamt@niesky.de

Ansprechpartner:

03588 28 26 26 - Frau Scholz
03588 28 26 22 - Herr Krause
03588 28 26 27 - Frau Engler

Öffnungszeiten:

Mo
09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Mi
09:00 - 12:00 Uhr
Do
09:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
geschlossen

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!

>> Heiraten beim Standesamt Niesky <<

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>> Hinweise für Bestatter und Einrichtungen <<

Beurkundung von Sterbefällen

Unabhängig von den regulären Öffnungzeiten ist die Abgabe und Abholung von Sterbefällen unter der Woche jederzeit möglich. Hierfür bitten wir zuvor um eine kurze telefonische Mitteilung.

Um die Beurkundung von Sterbefällen effizient zu gestalten, hilft es unseren Standesbeamten sehr, wenn uns die nötigen Unterlagen vorab per Mail zugesendet werden. Hierfür nutzen Sie bitte immer das oben angegebene Postfach. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Sollte die Bestattung durch einen nicht oder nicht direkt Verwandten (Tante, Neffe, Cousine etc.) beauftragt worden sein, wird zu den üblichen Unterlagen auch ein separater Antrag auf Ausstellung von Personenstandurkunden benötigt. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter.

Damit Ihr Arbeitsablauf reibungslos erfolgen kann, senden wir auf Anfrage gern eine Kopie der Sterbeurkunde vorab an das Krematorium.

 

Sterbefallanzeigen durch Einrichtungen

Einrichtungen im Sinne des Personenstandsrechts sind verpflichtet, Sterbefälle innerhalb ihres Geländes spätestens am dritten Tag nach Eintreten des Todes dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist unerheblich, ob die verstorbene Person in der Einrichtung gewohnt hat, betreut wurde oder nur zu Besuch war. Die Sterbefallanzeige erfolgt schriftlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter. Für die Wahrung der Frist genügt die Übermittlung per Fax oder Mail. Die Schriftform wird hierdurch nicht ersetzt.

>> Urkundenanforderung <<

Auf Antrag (schriftlich oder persönlich vor Ort) können aus den uns vorliegenden Personenstandsregistern aktuelle Urkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt werden. Der Antrag muss einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) enthalten und den Verwendungszweck der angeforderten Urkunden erkennen lassen. Die digitale Beantragung von Personenstandsurkunden (z.B. per Mail) ist ausgeschlossen. Für Rückfragen empfehlen wir die Angabe einer Telefonnummer und / oder Mailadresse.

Bitte beachten Sie, dass die Register nur befristet im Standesamt aufbewahrt werden:

Geburtsregister 110 Jahre
Eheregister 80 Jahre
Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre

Nach Fristablauf werden diese an das zuständige Kreisarchiv abgegeben.

 

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Aufgabenbereiche nicht abschließend sind. Sollten Sie Fragen zu anderen Bereichen des Personenstandswesens haben (z.B. Kirchenaustritt, Geburten, Namensrecht etc.), dann zögern Sie bitte nicht uns persönlich, telefonisch oder digital zu kontaktieren.