Winterdienst 2025/2026 – Überarbeitete Räum- und Streupläne

Die Große Kreisstadt Niesky hat die Räum- und Streupläne für den Winterdienst überarbeitet. Ziel ist eine effizientere Organisation und eine klare Priorisierung der Einsätze.

 

Das Wichtigste im Überblick

Einführung von Dringlichkeitsstufen:

Stufe 1: Räumung und Streuung ausschließlich verkehrswichtiger und sicherungspflichtiger Straßen (ca. 68 km).

Stufe 2: Bei Schneefall werden im Stadtgebiet weitere verkehrswichtige Straßen geräumt. In den Ortsteilen bleibt es bei Stufe 1.

Stufe 3: Bei außergewöhnlich starkem Schneefall werden auch in den Ortsteilen alle Straßen nach dem bisherigen Plan geräumt.

Die Zeiten der Räumung bleiben unverändert.

 

Optimierung der Technik:

Ein vorhandenes Fahrzeug wird zusätzlich mit Winterdiensttechnik ausgestattet. So können städtische Mitarbeiter künftig mehr Flächen, Geh- und Radwege selbst räumen.

 

Kosten: 

Für die Anschaffung gebrauchter Technik entstehen einmalige Kosten von ca. 5.900 EUR, die aus dem Haushalt 2025 gedeckt werden.

 

Hinweis für Grundstückseigentümer: 

Die Winterdienstpflichten für Anlieger sind in der Straßenreinigungssatzung und der dazugehörigen Anlage geregelt und bleiben unverändert. Gehwege müssen werktags von 6.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Falls kein Gehweg vorhanden ist, gilt eine Räumbreite von 1,50 m am Fahrbahnrand. Bitte halten Sie Einläufe, Hydranten und Schieber frei und beachten Sie, dass Schneereste durch Räumfahrzeuge nicht immer vermeidbar sind.

Die neuen Räum- und Streupläne sind als Download online sowie im Bauhof, Holzhausstraße 3, einsehbar.