Vorübergehendes Verbot von Grablichtern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der extremen Hitze besteht derzeit eine erhebliche Brandgefahr.

Aus Gründen des Brandschutzes ist das Anzünden von Grablichtern, Kerzen und sonstigen offenen Flammen auf dem gesamten Friedhof bis auf Weiteres untersagt.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, diese Anordnung zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Sobald sich die Witterungsverhältnisse nachhaltig verbessert haben, wird das Verbot aufgehoben.

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Veröffentlichung

Niesky
Fr, 26. Juni 2026

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