Familienpass
Am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen, soll allen Familien möglich sein.
Mit dem Familienpass der Großen Kreisstadt Niesky werden Vergünstigungen angeboten, damit die Besuche unserer Einrichtungen erschwingliche Erlebnisse für die ganze Familie sein können. Sei es in unserem Freizeitpark beim Baden oder Eislaufen, bei einem Besuch unserer Museen oder dem gemeinsamen Stöbern in unserer Bibliothek. Der Familienpass wird kostenfrei und unabhängig der finanziellen Verhältnisse gewährt.
Wer kann den Familienpass beantragen?
Durch den Familienpass werden folgende Familien, mit Wohnsitz in Niesky oder deren Ortsteilen, gefördert:
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe)
Bezieher von Wohngeld (WoGG)
Bezieher von Kindergeldzuschlag (BKGG)
Familien mit drei oder mehr kindergeldberechtigenden Kindern
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind
Alleinerziehende/r mit zwei oder mehr kindergeldberechtigenden Kindern
Alleinerziehende/r mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kindern
Anträge Familienpass Niesky
Anträge und Informationen zum Landesfamilienpass
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Vorzulegen sind Nachweise, die Sie zur Beantragung des Familienpasses berechtigen:
aktueller Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
aktueller Wohngeldbescheid
aktueller Bescheid über Kinderzuschlag
Schwerbehindertenausweis (Kind)
Nachweis der Familienkasse über Kindergeldbezug
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zum Familienpass.
Wo wird der Familienpass beantragt?
Die Beantragung und Ausstellung des Familienpasses erfolgt im Rathaus, Muskauer Straße 20/22.
(03588) 28260 oder
Gültigkeit
Der Familienpass hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum und kann auf Antrag verlängert werden.