Hinweise für Bestatter und Einrichtungen
Beurkundung von Sterbefällen
Unabhängig von den regulären Öffnungszeiten ist die Abgabe und Abholung von Sterbefällen unter der Woche jederzeit möglich. Hierfür bitten wir zuvor um eine kurze telefonische Mitteilung.
Um die Beurkundung von Sterbefällen effizient zu gestalten, hilft es unseren Standesbeamten sehr, wenn Sie die nötigen Unterlagen bereits vorab per Mail zusenden. Hierfür nutzen Sie bitte immer das oben angegebene Postfach. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Bei der Einreichung von unvollständigen Unterlagen können zusätzliche Kosten für die Einsichtnahme in andere Register (Melderegister, Personenstandbücher u.ä.) und dem damit verbundenen Aufwand entstehen.
Sollte die Bestattung durch einen nicht oder nicht direkt Verwandten (Tante, Neffe, Cousine etc.) beauftragt worden sein, wird zu den üblichen Unterlagen auch ein separater Antrag auf Erteilung einer Personenstandurkunden benötigt. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter.
Damit Ihr Arbeitsablauf reibungslos erfolgen kann, senden wir auf Anfrage gern eine Kopie der Sterbeurkunde vorab an das Krematorium.
Sterbefallanzeigen durch Einrichtungen
Einrichtungen im Sinne des Personenstandsrechts sind verpflichtet, Sterbefälle innerhalb ihres Geländes spätestens am dritten Tag nach Eintreten des Todes dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist unerheblich, ob die verstorbene Person in der Einrichtung gewohnt hat, betreut wurde oder nur zu Besuch war. Die Sterbefallanzeige erfolgt schriftlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter. Für die Wahrung der Frist genügt die Übermittlung per Mail an das angegebene Postfach. Die Schriftform wird hierdurch nicht ersetzt.